Für alle, die ihre erste eigene Abrechnung bekommen haben.
Egal ob nach der Lehre, nach dem Studium oder nach einem Jobwechsel: Der Workshop ist auf Menschen zugeschnitten, die zum ersten Mal genauer hinschauen wollen, was auf ihrem Gehaltszettel steht.
Wer typischerweise teilnimmt
Lehrlinge nach Abschluss
Der Übergang von der Lehrlingsentschädigung zum vollen Gehalt bringt oft die erste eigene Wohnung und die erste eigene Steuernummer mit sich.
Absolventinnen und Absolventen
Nach dem Studium beginnt oft das erste unbefristete Dienstverhältnis, häufig mit Fragen zu Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung.
Jobwechslerinnen und Jobwechsler
Ein neuer Dienstgeber bedeutet oft eine neue Abrechnungslogik, insbesondere bei Wechsel des Kollektivvertrags.
Junge Familien
Mit Familienzuwachs stellen sich Fragen zum Alleinverdienerabsetzbetrag und zur Aufteilung des Familienbonus Plus zwischen den Elternteilen.
Begriffe, die im Workshop vorkommen
Ein kurzer Überblick zum Einstieg. Im Workshop selbst gehen wir jeden Begriff ausführlicher anhand von Beispielabrechnungen durch.
Sozialversicherungsbeitrag
Pflichtbeitrag, der Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung abdeckt. Die Höhe richtet sich nach der Beitragsgrundlage und der jeweiligen Beitragsgruppe.
Lohnsteuer
Die monatlich vom Dienstgeber einbehaltene Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, berechnet nach dem gestaffelten Lohnsteuertarif.
Alleinverdienerabsetzbetrag
Ein Absetzbetrag für Personen mit Kind, deren Partnerin oder Partner nur ein geringes oder kein Einkommen hat. Die konkrete Höhe hängt von der Kinderanzahl ab.
Familienbonus Plus
Ein Absetzbetrag pro Kind, der zwischen den Elternteilen aufgeteilt oder von einer Person zur Gänze beansprucht werden kann.
Arbeitnehmerveranlagung
Der jährliche Antrag beim Finanzamt, mit dem zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückgefordert werden kann, oder der in bestimmten Fällen als Pflichtveranlagung vorgeschrieben ist.
Werbungskosten
Beruflich veranlasste Ausgaben wie Arbeitsmittel, Fachliteratur oder Fortbildung, die bei der Veranlagung geltend gemacht werden können.
Sonderausgaben
Bestimmte private Ausgaben, etwa für freiwillige Weiterversicherung oder Kirchenbeitrag, die die Steuerbemessungsgrundlage verringern können.
Pendlerpauschale
Ein Pauschalbetrag für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, gestaffelt nach Entfernung und Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Warum wir mit echten Beispielen arbeiten
Ein Lehrbuchbeispiel mit runden Zahlen erklärt selten, warum die eigene Abrechnung von der Nachbarin oder dem Kollegen abweicht. Deshalb bringen wir mehrere anonymisierte Abrechnungen aus unterschiedlichen Branchen mit, darunter Handel, Gastgewerbe und Bürotätigkeiten.
So wird sichtbar, wie sich Kollektivvertrag, Sonderzahlungen und individuelle Absetzbeträge in der Praxis auf denselben Grundbegriffen aufbauen, auch wenn die konkreten Zahlen stark variieren.